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   VG Berlin, 14.08.2020 - 19 L 252.20   

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VG Berlin, 14.08.2020 - 19 L 252.20 (https://dejure.org/2020,23999)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.08.2020 - 19 L 252.20 (https://dejure.org/2020,23999)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. August 2020 - 19 L 252.20 (https://dejure.org/2020,23999)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 L 252.20
    Außerdem strebt er nicht nur einen zeitlich begrenzten Aufenthalt an, den die Norm allein zulässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2005 - VGH 11 S 2779/04 -, BeckRS 2005, 26529).

    Die Norm hat zur Voraussetzung, dass der Ausländer bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, was schon aus dem Wortlaut "Aufenthaltserlaubnis kann ... verlängert werden" folgt (vgl. BT-Drucks., a.a.O.; ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2005, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 L 252.20
    Zur Abfederung extremer Härten kommt außerdem die Erteilung von Betretenserlaubnissen zu besonderen Anlässen in Betracht (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 25. August 2014 - VGH 10 B 13.715 -, juris Rn. 49), auch wenn es dazu bei einer nur einjährigen Trennung ggf. gar nicht kommen dürfte.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 L 252.20
    Eine Vorwegnahme ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 L 252.20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber ausdrücklich betont, dass daraus nicht abgeleitet werden kann, dass in jedem durch das Vorhandensein eines Kindes deutscher Staatsangehörigkeit gekennzeichneten Fall eine Duldung aus familiären Gründen erteilt werden müsste, um die Vollstreckbarkeit der Ausweisung aufzuschieben (BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 9/12 -, juris Rn. 25).
  • OVG Saarland, 26.09.2017 - 2 B 467/17

    Erteilung einer Ausbildungsduldung für einen entgegen eines Einreise und

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 L 252.20
    Denn auch der Erteilung einer Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsduldung steht das gültige Einreise- und Aufenthaltsverbot entgegen (zur Ausbildungsduldung vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 26. September 2017 - OVG 2 B 467/17 -, juris Rn. 9), und zwar unabhängig davon, ob die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit -

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 L 252.20
    Greift - wie hier - weder eine Fortgeltungs- noch eine Erlaubnisfiktion, ist Eilrechtsschutz nur nach § 123 VwGO erreichbar (s. OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - OVG 1 B 224/09 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 L 252.20
    Es ist nicht geltend gemacht oder sonst ersichtlich, dass hier Gründe vorlägen, aufgrund derer dies hier ausnahmsweise anders zu beurteilen wäre (zu extremen Ausnahmefällen vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006, - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 3 S 64.18

    Behandlung eines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach deren

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 L 252.20
    Der behauptete Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist in der hier gegebenen Konstellation im einstweiligen Anordnungsverfahren (mittels Verfahrensduldung) allerdings nicht sicherungsfähig (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - OVG 2 S 67.14 -, BA S. 3 sowie vom 10. Oktober 2018 - OVG 3 S 64.18 -, juris Rn. 5, ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Juni 2019 - VGH 19 CE 1597 -, juris Rn. 14).
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